Privilegierte Tatbestände


Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken.
Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, die im Besitz
      einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind.
Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, die sich an
      die gesetzlichen Bestimmungen halten und im Besitz
      einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind.
Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, von denen
      nicht zu erwarten ist, daß sie den Bestand und die
      Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland* gefährden.
Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, soweit sie
      nicht durch ihr Verhalten dazu Anlaß geben.
Es ist insbesondere auch Jugendlichen, die angesichts
      mangelnder Freizeitangebote und in Unkenntnis der
      einschlägigen Bestimmungen sowie aufgrund von
      Orientierungsschwierigkeiten psychisch gefährdet sind,
      nicht gestattet, Personen ohne Ansehen der Person in
      Brand zu stecken.
Es ist mit Rücksicht auf das Ansehen der Bundesrepublik
      Deutschland im Ausland dringend davon abzuraten.
Es gehört sich nicht.
Es ist nicht üblich.
Es sollte nicht zur Regel werden.
Es muß nicht sein.
Niemand ist dazu verpflichtet.
Es darf niemandem zum Vorwurf gemacht werden, wenn
      er es unterläßt, Personen in Brand zu stecken.
Jedermann genießt ein Grundrecht auf Verweigerung.
Entsprechende Anträge sind an das zuständige
      Ordnungsamt zu richten.


作者
汉斯·马格努斯·恩岑斯贝格尔

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